Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebote
Angebote verstehen sich generell und ohne besondere Hinweise freibleibend.

2. Preise
Die Preise verstehen sich exklusive MwSt. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten und erfordern keine Voranzeige sofern sie durch Preiserhöhungen von Rohstoffen, Zulieferanten, Transportkosten oder Wechselkursänderungen verursacht sind.

3. Liefertermine
Die Festsetzung von Lieferterminen erfolgt nach sorgfältigem Ermessen. Der Lieferant muss sich die Anpassung von Lieferterminen jedoch ausdrücklich vorbehalten. Nicht ausgeführte oder verspätete Lieferungen berechtigen den Käufer weder zum Rücktritt von seiner Bestellung noch irgendwelchen Ansprüchen, namentlich auf Schadenersatz und Verrechnung von Wartezeiten. Teillieferungen sind zulässig.

4. Lieferungen
Lieferungen erfolgen in der Regel 2 -3 Arbeitstage nach Bestelleingang. Die Lieferkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Falls die Speditionsfirma die Ware nicht anliefern oder abladen kann, werden die Zusatzkosten dem Besteller verrechnet.

5. Reklamationen
Allfällige Mängel oder sonstige Unstimmigkeiten hat der Käufer nach Warenempfang unverzüglich dem Lieferanten schriftlich zu rügen. Bei berechtigten Beanstandungen ist es dem Lieferanten freigestellt, kostenlos Ersatz oder Warengutschriften zum Netto-Warenwert zu leisten. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden (z.B. Kostenersatz für Arbeiten oder Materialien anderer Baubeteiligter) oder sonstige Folgeschäden (insbesondere für Vermögensschäden, entgangener Gewinn wegen Betriebsausfall etc.) übernimmt der Lieferant nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

6. Retouren
Retouren von Waren sind grundsätzlich nur mit dem Einverständnis des Lieferanten zulässig. Die Vergütung beträgt 70% des Netto-Warenwertes, sofern der Lieferant nach Eingangskontrolle den Neuzustand der Ware festgestellt hat. Die Transport- und allfälligen Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Käufers, die Ware reist auf dessen Rechnung und Gefahr.

7. Gewährleistung und Haftung
Die Garantie beginnt ab Baustellenabnahme der betroffenen Arbeitsgattungen, spätestens aber 6 Monate nach Auslieferung der Produkte durch den Lieferanten. Der Käufer hat die qualitative und quantitative Korrektheit der Materiallieferung sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich dem Lieferanten schriftlich zu rügen. Für offene Mängel dauert die Garantiefrist (=Rügefrist) 2 Jahre, für verdeckte Mängel dauert die Garantiefrist 5 Jahre, vorausgesetzt, dass der Käufer dem Lieferanten den Mangel sofort nach der Entdeckung rügt und auch die übrigen Anspruchsvorraussetzungen gegeben sind. Sämtliche Ansprüche verjähren spätestens innert 5 Jahren ab Baustellenabnahme der betroffenen Arbeitsgattung, spätestens aber 66 Monate nach Auslieferung der Produkte durch den Lieferanten. Die Garantie in der zum Zeitpunkt der Auslieferung massgeblichen Version bildet Vertragsbestandteil dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.

8. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, zahlbar gemäss Angebot. Der Verkäufer ist befugt, unberechtigte Skontoabzüge nachzufordern. Wird die Zahlungsfrist überschritten, schuldet der Käufer dem Lieferanten ohne förmliche Inverzug-Setzung vom Tage der Fälligkeit an 6% Verzugszins.

9. Materialauszüge
Die Angabe vom Durchschnittsverbrauchswert erfolgt ohne Gewähr. Vom Lieferanten erstellte Materialauszüge sind seitens des Käufers zu überprüfen und erfolgen auf dessen Risiko.

10. Geltungsbereich
Die vorliegenden Verkaufs-und Lieferbedingungen gelten bei Auftragserteilung bzw. bei Offertstellung als übernommen und im Verhältnis zwischen dem Käufer und dem Lieferanten als akzeptiert.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand: CH-8962 Bergdietikon (Kt. Aargau). Anwendbares Recht: Schweizerisches Obligationenrecht, unter Ausschluss des Uebereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf.